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07.07.2009 18:22:33 |
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Spitzensignal Kennzeichnung der Zugspitze.
Tageszeichen Kein besonderes Signal.
Nachtzeichen
a) Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dieses ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, drei weisse Lichter in Form eines A (Dreilicht-Spitzensignal).
b) Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dieses nicht ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, zwei weisse Lichter in gleicher Höhe.
Bei nachgeschobenen Zügen trägt auch das Schiebetriebfahrzeug das Spitzensignal, sofern es nicht mit dem Zug gekuppelt ist.
Die Nachtzeichen sind auch bei Tage zu führen
Nebenfahrzeuge, an denen wegen ihrer niedrigen Bauart das obere Licht des Signals Zg 1a nicht angebracht werden kann, führen das Signal Zg 1b.
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